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Qualitätsauditor/in nach IATF 16949

Qualitätsauditor/in nach IATF 16949
Als Qualitätsauditor/in nach IATF 16949 beherrschen Sie den in der Automobilherstellung anerkannten Qualitätsmanagementsystem-Standard und können nach diesem interne Audits durchführen. Sie überprüfen die Wirksamkeit von Maßnahmen und Trends und spüren Veränderungen auf. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Forderungen der IATF 16949:2016 im Detail sowie deren Interpretation & Umsetzung
  • Prozessorientierte Analyse & Audit-Planung
  • Spezifische Audit-Durchführung nach IATF 16949:2016
  • Die Grundsätze der Audits in der Automobilindustrie
  • Anforderungen an Auditor/innen
  • Produkt-, Prozess-, Systemaudits

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die mit der Planung und Durchführung von internen Audits nach IATF 16949 betraut sind bzw. werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple- und/oder Single Choice)

Mit  positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Qualitätsauditor/in nach IATF 16949, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Qualitätsauditor/in im automotiven Bereich (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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