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Qualitätsbeauftragte/r

Qualitätsbeauftragte/r
Als Qualitätsbeauftragte/r wirken Sie bei der Planung und Umsetzung der Qualitätspolitik und Qualitätsziele sowie beim Aufbau eines Qualitätsmanagement-System mit und unterstützen fachlich. Sie verstehen die wichtigsten Normanforderungen, können diese interpretieren und wissen, wie Qualitätsgrundsätze und Bewusstsein im Unternehmen kommuniziert werden müssen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Begriffe, Normen, Aufbau der ISO 9001
  • Interpretation der Anforderungen der ISO 9001
  • Prozessmanagement-Modell der ISO 9001
  • Aufbau der Qualitätsdokumentation
  • Kontinuierliche Verbesserungsprozesse
  • Kennzahlen zur Steuerung von Prozessmanagement
  • Techniken und Tools

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die als Qualitätsbeauftragte eingesetzt sind bzw. werden sollen, sowie Personen, die sich mit Qualitätsmanagement beschäftigen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit  positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Qualitätsbeauftragte/r, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Qualitätsbeauftragte/r (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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