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Qualitätsmanager/in nach IATF 16949

Qualitätsmanager/in nach IATF 16949
Als Qualitätsmanager/in nach IATF 16949 beherrschen Sie den in der Automobilherstellung anerkannten Qualitätsmanagementsystem (QMS)-Standard und führen das QMS ein. Außerdem stellen Sie über gezielte Maßnahmen sicher, dass die Qualität ständig gesteigert und verbessert wird sowie, dass die Zusatzanforderungen der Automobilindustrie in das Führungs- und Organisationssystem integriert werden. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • IATF 16949:2016
  • Zertifizierungsvorgaben der IATF (International Automotive Task Force)
  • Fehlerbehandlung mittels 8D-Report
  • Prozessorientierte Analyse & Audit-Planung
  • Spezifische Audit-Durchführung nach IATF 16949

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die für die Implementierung, Aufrechterhaltung und ständige Verbesserung eines QM-Systems nach IATF 16949 verantwortlich sind bzw. werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Qualitätsmanager/in nach IATF 16949, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Qualitätsmanagement im automotiven Bereich (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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