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Qualitätstechniker/in

Qualitätstechniker/in
Als Qualitätstechniker/in bauen Sie das Qualitätssystem und -prozesse aus, steuern diese, führen die Qualitäts­überwachung mittels statistischer Verfahren durch und analysieren Qualitätsprobleme. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Qualitätsplanung, prozess- & produktorientierte Dokumentation sowie Audits
  • Fehlermöglichkeits- und -einflussanalyse, Poka Yoke, 5S, 8 D-Report
  • Wahrscheinlichkeitslehre, Verteilung, Steuerung
  • Stichprobenprüfung
  • SPC – Statistische Prozesssteuerung, Prozessfähigkeit & -beherrschung
  • Tools

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen aus produzierenden und dienstleistenden Unternehmen, die unter Qualitätsaspekten an der Produktherstellung und Dienstleistungsprüfung beteiligt sind bzw. werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r zertifizierten Qualitätstechniker/in der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • der Nachweise einer mindestens 2-jährigen, ganztägigen fachspezifischen Berufserfahrung
    oder
    der Nachweis einer abgeschlossenen Schulausbildung (Matura, Lehrabschluss oder gleichwertige Ausbildung) und eine mindestens 1-jährige, ganztägige fachspezifische Berufserfahrung
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Qualitätstechniker/in

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der Ausarbeitung einer praxisbezogenen Projektarbeit
  • der schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (offene Fragen und/oder Multiple Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Qualitätstechniker/in, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen fachspezifischen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

    zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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