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Sachkundige/r EN671 und unterw. Pers. TRVB 128

Sachkundige/r nach EN 671 und unterwiesene Person nach TRVB 128 S
Wandhydranten und Steigleitungen dienen zur Unterstützung der Feuerwehr und erhöhen die Effizienz des Löschangriffes. Als Sachkundige/r EN 671 und unterwiesene Person nach TRVB 128 S überprüfen Sie regelmäßig diese ortsfesten Löschwasseranlagen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Rechtliche Grundlagen
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Eigenkontrolle
  • Aufgaben von Brandschutzbeauftragen
  • Schnittstelle Brandschutzbeauftrage/r und Feuerwehr
  • Ortsfeste Löschwasserleitungen (nass und trocken)
  • Löschwassereinspeisung
  • Löschwasserentnahmestellen
  • Periodische Prüfungen

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Brandschutzorgane, konzessionierte Installateure, Haustechniker/innen sowie Löschwarte.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple- und/oder Single Choice)
  • praktische Prüfung in Form von Überprüfungen und Messungen an Löschwasseranlagen

Mit  positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sachkundige/r EN 671 und unterwiesene Person nach TRVB 128 S, das fünf Jahre gültig ist. Zusätzlich können Sie einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat beziehen und Ihre Kompetenz einfach und jederzeit gut sichtbar - z. B. an der Kleidung - präsentieren.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Bereich "betrieblicher Brandschutz" (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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