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Sachkundige/r für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln

Sachkundige/r für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln
Als Sachkundige/r für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln können Sie mit natürlichen Kältemitteln umgehen, beherrschen deren Risiken und bedienen gefahrlos kälte-, klima- und wärmepumpentechnische Systeme. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Kältemittelübersicht, Einordnung der Kältemittel
  • Kälteanlagenverordnung, Flüssiggasverordnung EN 378
  • Aufstellungsregeln
  • Füllmengenübersicht mit zulässigen und nicht-zulässigen Aufstellorten
  • Personenschutz, Umgang mit Gebinden
  • Haftung und rechtliche Verantwortung

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Monteure/innen und Servicetechniker/innen von Kälteanlangen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r zertifizierten Sachkundigen für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung in den Bereichen Kälte-, Klimatechnik oder Mechatronik
    oder
    der Nachweis der positiven Sachkundeprüfung gemäß Verordnung (EG) 303/2008 für die Zertifizierung nach Kategorie I
  • der Nachweis einer mindestens einjährigen, ganztägigen, fachspezifischen Berufserfahrung in den Bereichen Kälte-, Klimatechnik oder Mechatronik
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Sachkundige/r für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sachkundige/r für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln, das fünf Jahre gültig ist. Zusätzlich können Sie einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat beziehen und Ihre Kompetenz einfach und jederzeit gut sichtbar - z. B. an der Kleidung - präsentieren.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen fachspezifischen Tätigkeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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