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Sachkundige/r für frostgeschützte Wärme- und Kälteträger in haustechnischen Anlagen

Sachkundige/r für frostgeschützte Wärme- und Kälteträger
Als Sachkundige/r für frostgeschützte Wärme- und Kälteträger prüfen Sie ob eine haustechnische Anlage mit dem richtigen Frostschutz ausgestattet ist. Weiters prüfen Sie die Sicherheitsdatenblätter auf Aktualität, ziehen eine Probe des Frostschutzmittels und berichten den Betreiber der haustechnischen Anlagen über das Laborergebnis der Probe. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Gefahren der unsachgemäßen Anwendung von Glykol für Mensch und Umwelt
  • CMR – Stoffe
  • REACH - Verpflichtende Kennzeichnung besonders besorgniserregender Stoffe
  • Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • ÖNORM H 5195 - Service und Überwachung
  • Frostschutz und Einsatzkonzentration
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korrosion

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die mit der Wartung und Instandhaltung von  frostgeschützten Wärme- und Kälteträgern in haustechnischen Anlagen betraut sind oder werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sachkundige/r für frostgeschützte Wärme- und Kälteträger in haustechnischen Anlagen, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünft Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Sachkundige/r für frostgeschützte Wärme- und Kälteträger in haustechnischen Anlagen (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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