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Sachkundige/r für Schankanlagen

Sachkundige/r für Schankanlagen

Sachkundige/r für Schankanlagen
Die Schankanlage ist die Schnittstelle von Service und Gast, weshalb Ihr maximale Bedeutung geschenkt werden sollte. Vor allem die ordnungsgemäße Reinigung sowie die richtige Auslegung und Montage der Anlagen sind für die Zapfqualität maßgeblich. Als Sachkundige/r für Schankanlagen planen und installieren Sie Schankanlagen und treffen die richtige Auswahl verschiedener geeigneter Materialien für die Durchführung der hygienischen Maßnahmen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Aufbau einer Getränkeschankanlage (Leitungslänge, Zapfhahn, Kühlung, Förderung)
  • Hygieneanforderungen an eine Schankanlage
  • Wirkweisen von Reinigungs-und Desinfektionsmitteln
  • Anforderungen an eine Gaswarnanlagen
  • Hersteller- und Betreiberverantwortung

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Schankanlagenbauer/innen, Schankanlagentechniker/innen, Personen in der Kälte- und Klimatechnik, Getränkehersteller, Großhändler, Betreiber/innen von Schankanlagen, Alkoholfrei Getränke, Wein- und Wasserspendern.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Single Choice) nach jedem Ausbildungsmodul

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sachkundige/r für Schankanlagen, das drei Jahre gültig ist. Zusätzlich können Sie einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat beziehen und Ihre Kompetenz einfach und jederzeit gut sichtbar - z. B. an der Kleidung - präsentieren.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis über eine praktischen Prüfung der Sachkenntnis an einer Schankanlage
    und
    der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 4 Unterrichtseinheiten (es werden praktische Prüfungen und Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Sachkundige/r für Schankanlagen (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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