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Sachkundige/r gem. DGÜW-V

Sachkundige/r gem. DGÜW-V
Die Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V, BGBl. 11 Nr. 240/2004) schreibt dem Betreiber vor, dass auch Druckgeräte mit niedrigem Gefahrenpotential kontrolliert werden müssen. Als Sachkundige/r gem. DGÜW-V führen Sie Überprüfungsarbeiten von Druckgeräten aus. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Technische und physikalische Grundlagen
  • Relevante Gesetze und Normen
  • Dokumentation
  • In-Verkehrbringungsvoraussetzungen
  • Bauarten und Konstruktionen von Druckgeräten und Sicherheitseinrichtungen
  • Schädigungsmechanismen an Werkstoffen

besitzen.

Ihre Ansprechperson:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die Druckgeräte überprüfen sollen bzw. werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sachkundige/r gem. DGÜW-V, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten dreijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Sachkundige/r gem. DGÜW-V (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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