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Sachkundige/r nach ÖNORM F 1053

Sachkundige/r nach ÖNORM F 1053

Tragbare Feuerlöscher sind wichtige Brandbekämpfungsgeräte. Sachkundige nach ÖNORM F 1053 können tragbare Feuerlöscher nach den Vorgaben der ÖNORM F 1053 überprüfen und in Stand setzen. Sie bewerten die Qualität und typengerechte Ausstattung mit tragbaren Feuerlöschern und beraten den Anwender. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen:

  • Konstruktionsmerkmale, Typenvielfalt tragbarer Feuerlöscher
  • Praktische Arbeiten an tragbaren Feuerlöschern
  • Normen, Gesetze, Verordnungen und Prüfanweisungen
  • Unfallverhütung und Sicherheitsmaßnahmen

besitzen.

Zielgruppe

Personen, die tragbare Feuerlöscher nach den Vorgaben der ÖNORM F 1053 überprüfen und in Stand setzen sollen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung für Sachkundige nach ÖNORM F 1053 bei einer von der TÜV AUSTRIA-Zertifizierungsstelle anerkannten Ausbildungsstätte
  • der Nachweis über eine mindestens dreimonatige Praxis auf dem Gebiet der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Sachkundige/r nach ÖNORM F 1053

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus:

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)
  • der praktischen Prüfung in Form der Überprüfung eines tragbaren Feuerlöschers

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sachkundige/r nach ÖNORM F 1503, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer Ausbildung zur Re-Zertifizierung im Umfang von mindestens 4 Stunden bei einem von der TÜV AUSTRIA-Zertifizierungsstelle anerkannten Ausbildungsinstitut
  • die positive schriftliche Re-Zertifizierungsprüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

zu erbringen. Der Antrag und die Nachweise können bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

Plaketten gemäß ÖNORM F1053

Zum Zeichen einer erfolgten Wartung und Prüfung sind Feuerlöscher gemäß ÖNORM F1053 vom zertifizierten Sachkundigen mit einer Plakette zu kennzeichnen. Jede Plakette hat Angaben über den zertifizierten Sachkundigen, welcher die Wartung und Prüfung durchgeführt hat, zu beinhalten.

Der TÜV AUSTRIA versorgt zertifizierte Sachkundige direkt mit deren persönlichen Plaketten. Nur akkreditierte Zertifizierungsstellen sind berechtigt, Plaketten auszugeben.

Bestellungen, die bei uns bis zum 15. des Monats einlangen, werden in der ersten Woche des Folgemonats ausgeliefert.

Bitte berücksichtigen Sie bei Erstdruck-Bestellungen eine zusätzliche Vorlaufzeit von 2 Wochen.

Ihre Vorteile:

  • Keine Erstdruck-Kosten zur Erstellung der Plakettenvorlage
  • Auch Kleinmengen von nur 500 Stk. möglich (Zuschlag 0,15 €/Stk., exkl. USt.)
  • Es ist keine Vereinsmitgliedschaft notwendig
  • Ggf. kostenlose Änderung Ihrer Daten

Bestellformular Plaketten

„Befugter Betrieb“ nach ÖNORM F 1053

„Befugte Betriebe“ gemäß ÖNORM F 1053 sind für die Prüfung, Instandhaltung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern zuständig und werden durch eine anerkannte Betriebs-Zertifizierungsstelle zertifiziert. Betreibt der befugte Betrieb zusätzlich eine Füllstelle für die Wiederbefüllung und das Unterdrucksetzen von Druckgaspatronen und unter Druck stehenden tragbaren Feuerlöschern, wird auch jene von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifiziert.

TÜV AUSTRIA ist durch das die "Akkreditierung Austria" als Zertifizierungsstelle für Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitssicherheits- und Lebensmittelsicherheitsmanagementsysteme akkreditiert und erfüllt derzeit als einzige österreichische Personen-Zertifizierungsstelle der Brandschutzbranche auch die Anforderung einer Betriebs-Zertifizierungsstelle (vgl. Punkt 3.11.2 der ÖNORM F 1053).


Zertifizierungsablauf:

  • Begutachtung des Betriebes durch qualifizierte TÜV-Sachverständige (Auditoren)
  • Falls beim Zertifizierungsaudit Nichtkonformitäten gefunden werden, ist deren positive Erledigung vor Ausstellung eines Zertifikates nachzuweisen.
  • Erstellung der Begutachtungsdokumentation durch qualifizierte TÜV-Sachverständige
  • Positivenfalls Ausstellung des TÜV-Zertifikates mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren
  • Optional: Verlautbarung des Unternehmens als befugter Betrieb im öffentlichen TÜV-Verzeichnis (Website)
  • Optional: Recht zur Führung des TÜV-Zertifizierungslogo nach den Vorgaben der Zertifizierungsstelle


Download:

Folder "Befugter Betrieb nach ÖNORM F 1053"

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