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Safety Manager/in

Safety Manager/in
Als Safety Manager/in implementieren und halten Sie das Safety-Managementsystem aufrecht, minimieren Vorfälle und verwalten die Anlagensicherheit, integrieren Prozesssicherheit Daten, Anwendungen, Systemdiagnose und kritische Kontrollstrategien. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Prozessorientierte Managementsysteme
  • Integrierte Safety-Managementsysteme
  • Anwendung eines Safety-Managementsystems auf der Projektebene
  • Management von Gefahren (Hazards) und deren Risiken
  • Vergleich von Safety Management System und Safety-Planung
  • Change Management
  • Safety-Planung im Projekt
  • Prozess- und Projektmanagement

besitzen.

Ihre Ansprechpersonfür diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen aus sicherheitsrelevanten Branchen, die Aufgaben im Aufbau und Betrieb eines Sicherheitsmanagementsystems wahrnehmen bzw. wahrnehmen werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus

  • einer schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice) und/oder offenen Fragen

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Safety Manager/in, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen fachspezifischen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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