Zum Hauptinhalt springen

Security Beauftragte/r

Security Beauftragte/r
Als Security Beauftragte/r erstellen sowie implementieren Sie ein Security Konzept und führen laufende Evaluierungen durch. Sie erkennen und bewerten Security Risiken und setzen entsprechende Maßnahmen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Security im Unternehmen
  • Informationssicherheitsmanagement
  • Social Engineering – Risikofaktor Mensch
  • Corporate Intelligence
  • Sicherheitstechnik – mechanische/­elektronische/­bauliche Komponenten
  • Arten und Bestandteile von Gefahrenmeldeanlagen
  • Implementierung eines Security-Konzept
  • Grundlagen des Krisenmanagements

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die im Unternehmen mit der Security betraut sind oder in Zukunft betraut werden sollen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r zertifizierten Security Beauftragte/n der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung (Lehrabschluss, Matura, …)
    oder
    der Nachweis über eine mindestens vierjährige, einschlägige und ganztägige Berufspraxis
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Security Beauftragte/r

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der Ausarbeitung einer praxisbezogenen Projektarbeit
  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)
  • der mündlichen Prüfung in Form der Präsentation der Projektarbeit und ergänzender Fragen zum Projekt sowie zum Thema Securitymanagement

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Security Beauftragte/r, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Bereich der betrieblichen Sicherheit (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

  •   | Drucken
to top