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Sicherheitsbeauftragte/r

Sicherheitsbeauftragte/r
Als Sicherheitsbeauftragte/r bauen Sie das Arbeits- & Gesundheitsschutz-Managementsystem auf, steuern die Ziele, Programme und Maßnahmen und arbeiten mit anderen Beauftragten z. B. aus den Bereichen Qualitäts- und Umweltmanagement zusammen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Arbeits- & Gesundheitsschutz-Managementsysteme (AGMS)
  • Anforderungen an ein prozessorientiertes AGMS
  • Die neue ISO 45001:2018
  • Gegenüberstellung OHSAS 18001:2007 zu der neuen ISO 45001:2018
  • Aufbau und Einführung eines AGMS
  • Dokumente und Aufzeichnungen im Rahmen eines AGMS
  • Kennzahlen zur Steuerung eines AGMS
  • Techniken und Tools, interne und externe Audits, Management-Review

besitzen.

Ihre Ansprechperson:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Personen, die Aufgaben des Arbeits- & Gesundheitsschutzes wahrnehmen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sicherheitsbeauftragte/r, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Sicherheitsbeauftragte/r (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

    zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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