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Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsfachkraft

Als Sicherheitsfachkraft beraten Sie die Geschäftsleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung aller aktuell geltenden Bestimmungen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • Rechtliche Grundlagen, Normen des ArbeitnehmerInnenschutzes
  • Grundsätze der Organisation und der Methoden des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
  • Sicherheit von Arbeitssystemen
  • Ergonomie, Grundlagen und Anwendung
  • Schadstoffe, Emissionen, Immissionen und deren Bekämpfung
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
  • Kosten-Nutzen Analyse
  • Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen

    besitzen.

    Zielgruppe

    Personen, die als Sicherheitsfachkraft tätig sind bzw. werden sollen.

    Erstzertifizierung

    Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

    • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
    • der Nachweis eines positiven SFK Zeugnisses
    • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Sicherheitsfachkraft

    Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

    • der Ausarbeitung einer praxisbezogenen Projektarbeit
    • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)
    • der mündlichen Prüfung in Form von ergänzenden Fragen zum Thema ArbeitnehmerInnenschutz

    Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sicherheitsfachkraft, das drei Jahre gültig ist. Zusätzlich können Sie einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat beziehen und Ihre Kompetenz einfach und jederzeit gut sichtbar - z. B. an der Kleidung - präsentieren.

    Re-Zertifizierung

    Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

    • der Antrag zur Re-Zertifizierung
    • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten/Jahr
    • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Sicherheitsfachkraft mit einer Präventionszeit von mind. 50 Std /Jahr (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
    • der Nachweis eines in einem Unternehmen durchgeführten und abgeschlossenen Projektes zum Thema Prävention//shy;Arbeitssicherheit

    zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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