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Triflex Fachverarbeiter/in für flüssig aufzubringende Abdichtungen und Beschichtungen

Als Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe beherrschen Sie die speziellen Anwendungen und Systeme  um anforderungsgerechte Lösungen für das Abdichten von komplexen Dachlandschaften, Balkonen und Parkdecks durchzuführen. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen

  • ÖNORM B 3691, ÖNORM B 3692 und der einschlägigen Regelwerke
  • Abdichtung und Beschichtung von Dächern und Bauwerken, Balkonen, Terrassen und Laubengängen, Parkhäuser und Garagen sowie in den Bereichen der erneuerbaren Energie und Agrar
  • Arbeitssicherheit
  • Werkstoffkunde

besitzen.

Zielgruppe

Personen, die ihre Kenntnisse im Bereich der Abdichtung und Beschichtung erweitern und vertiefen möchten.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

  • der Nachweis der abgeschlossenen Grundausbildungen Modul 1 Abdichtungen und Modul 2 Beschichtungen der Triflex-Akademie
  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung für Fachverarbeiter/in für flüssig aufzubringende Abdichtungen und Beschichtungen der Triflex-Akademie
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Triflex Fachverarbeiter/in für flüssig aufzubringende Abdichtungen und Beschichtungen

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der praktischen Prüfung
  • der schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Triflex Fachverarbeiter/in für flüssig aufzubringende Abdichtungen und Beschichtungen, das zwei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere zwei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis eines mindestens ½-tägigen Auffrischungskurses der Triflex-Akademie
  • der Nachweis einer einschlägigen Tätigkeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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