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Umweltauditor/in

Interne/r Umweltauditor/in
Unternehmen müssen den steigenden Anforderungen in Bezug auf Umweltschutz entsprechen. Kunden fordern verstärkt Umweltkonformität von Produkten und Prozessen. Behörden verlangen Nachweise über die Erfüllung der umweltrelevanten Gesetze. Umweltmanagementsysteme sind Werkzeuge, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Mit unserer Ausbildung erhalten Sie das notwendige Fachwissen:

  • Inhalte und Anforderungen der ISO 14001:2015 und EMAS-Verordnung
  • Relevante Gesetze und Verordnungen
  • Rechtskonformität und Rechtssicherheit
  • Planung, Organisation und Durchführung von Audits nach ISO 19011
  • Erarbeitung einer Prozessbeschreibung für interne Audits
  • Fach- und Methodenkompetenz für interne Umweltaudits
  • Audittechnik, -kommunikation, -dokumenation
  • Praktische Übungen von Audit-Situationen

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen, in deren Unternehmen ein Umweltmanagementsystem geplant ist oder bereits eingeführt ist.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit  positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat interne/r Umweltauditor/in, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Bereich Umweltmanagement (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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