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Umweltbeauftragte/r

Umweltbeauftragte/r
Umweltmanagementsysteme bilden den Rahmen für betriebliche Umweltziele und Umweltpolitik. Sie legen Zuständigkeiten und Abläufe fest und unterstützen Sie bei der Steuerung und Kontrolle der umwelt- bzw. betriebsrelevanten Aktivitäten.

  • Inhalte und Anforderungen der ISO 14001:2015 und EMAS-Verordnung
  • Aufbau und Elemente eines Umweltmanagementsystems
  • Kontext der Organisation hinsichtlich Umweltmanagements
  • Umweltpolitik
  • Risiken und Chancen
  • Bewertung der Umweltaspekte
  • Umweltkennzahlen
  • Relevante Gesetze und Verordnungen
  • Rechtskonformität und Rechtssicherheit
  • Grundlagen des internen Audits
  • Fortlaufende Verbesserung des Umweltmanagementsystems

besitzen.

Ihre Ansprechperson für diese Qualifikation:
Alessandra Töpfer
Tel: +43 5 0454-8187
E-Mail: alessandra.toepfer(at)tuv.at

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen, in deren Unternehmen ein Umweltmanagementsystem geplant ist oder bereits eingeführt ist.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r Umweltbeauftragten der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Umweltbeauftragte/r

Die Zertifizierungsprüfung ist eine

  • schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit  positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Umweltbeauftragte/r, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates im Bereich Umweltmanagement (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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