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Wundmanger/in

Wundmanager/in

Eine Weiterbildung im Wundmanagement befähigt Sie zu praxisgerechten und ganzheitlichen Handlungen am Patienten. Das mehrstufige Zertifizierungsverfahren des TÜV AUSTRIA ermöglicht Ihnen, das für Sie passende Personenzertifikat zu erwerben und Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im modernen Wundmanagement zu bestätigen:

WM®-Wundmanager/in
Die Fortgeschrittenenqualifikation ist nach Absolvierung des Moduls B (2 Wochen, beinhaltet Modul A) der Akademie für Zertifiziertes WundManagement-KAMMERLANDER-WFI zertifizierbar.

WDA®-Wunddiplomarzt/ärztin
Diese Fortgeschrittenenqualifikation ist für Ärzte/innen nach Absolvierung des Moduls B (2 Wochen, beinhaltet Modul A) der Akademie für Zertifiziertes WundManagement-KAMMERLANDER-WFI zertifizierbar.

ZWM®-Zertifizierte/r Wundmanager/in
Diese Expertenqualifikation kann nach zusätzlicher Absolvierung des Moduls C (3 Wochen) der Akademie für Zertifiziertes WundManagement-KAMMERLANDER-WFI zertifizierbar.

AZWM®-Wundmanager/in
Diese Qualifikation ist nach Absolvierung der Module B, C und D der Akademie für Zertifiziertes WundManagement-KAMMERLANDER-WFI zertifizierbar.

Ein Upgrade Ihres Personenzertifikates auf eine höhere Qualifikation ist innerhalb der Gültigkeitsdauer des Personenzertifikates kostenlos möglich.

Zielgruppe

Personen aus medizinischen Berufsgruppen wie z. B. Ärzte/Ärztinnen, examinierte/diplomierte Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Apotheke, Pharmazeuten/innen etc.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

    Die Zertifizierungsprüfung ist eine schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice).

    Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat, das zwei Jahre gültig ist.

    Re-Zertifizierung

    Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

    • der Antrag zur Re-Zertifizierung
    • der Nachweis von fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichts­einheiten/Jahr innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates

    zu übermitteln.

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