GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit)
Mit dem Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) wird einem verwendungsfertigen Produkt bescheinigt, dass es den Anforderungen des § 21 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entspricht.
- Prüfung zusätzlicher Prüfgrundätze nach Vorgabe der ZLS (Zentralanstalt der Länder für Sicherheit)
- Chemische Prüfung von Produktbauteilen
- Kontrolle der mitgelieferten Dokumente / Zertifikate