Medizinische Gasversorgung: Gerüstet für den Notfall
Medizinische Gasversorgungsanlagen stellen in Gesundheitseinrichtungen die Versorgung des Patienten mit lebenswichtigen Gasen bzw. Vakuum sicher. Dabei ist es entscheidend, dass diese Medien beständig vorhanden sind.
Deshalb müssen Hersteller von medizinischen Gasanlagen bei der Konstruktion auch Fehlerbedingungen einkalkulieren. Doch was ist zu tun, wenn es trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen zu einem Ausfall der lebenswichtigen Gase oder der Vakuumversorgung kommt?
Im Fall der Fälle
Die Norm EN ISO 7396-1 verpflichtet den Betreiber von Gesundheitseinrichtungen zu einem entsprechenden Notfallmanagement. In der Betriebsführung müssen bei Auftreten eines Notfalls die zu befolgenden Verfahren festgelegt sein:
- Berichterstattung zu allen Notfällen
- Einzuleitende Maßnahmen: z.B. Schließen von Bereichsabsperrventilen, Verwendung von tragbaren Notfallgasflaschen usw.
- Verbindungsaufnahme mit weiterem Personal und anderen Abteilungen
- Aufbieten von Vertragspartnern
Für die Erstellung der jeweiligen Schritte für das Notfallverfahren, mit der bereits mit der Planung einer medizinischen Gasanlage begonnen werden sollte, sind die Grundsätze des Risikomanagements heranzuziehen. Dazu sollten auch Informationen des Herstellers einfließen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Belange des Brandschutzes.
Die Uhr tickt
Bei einer Unterbrechung der Gaszufuhr sind die Interventionszeiten des technischen Personals ein wesentlicher Faktor. Bis dahin muss das klinische Personal entsprechende Maßnahmen einleiten, um eine Gefährdung des Patienten zu verhindern. Dies betrifft insbesondere hoch versorgungsabhängige Patienten z.B. in Intensivstationen oder OP Bereichen. In diesem Zusammenhang ist der Informationsaustausch über die Art des Notfalls, Einzelheiten zu den anzuwendenden Gassparmaßnahmen, der wahrscheinlichen Dauer des Notfalls und den durchzuführenden Abhilfemaßnahmen wichtig. Sämtliche Einzelheiten sind bei Auftreten eines Notfalls aufzuzeichnen. Das medizinische und das mit der medizinischen Gasanlage betraute technische Personal ist auf die vorgesehenen Notfallverfahren zu schulen. Zudem sollten in jedem medizinischen Bereich erfahrene Personen benannt werden.
Wichtig: Auftretende Notfälle stellen Vorkommnisse mit Medizinprodukten dar und sind gemäß Medizinproduktegesetz meldepflichtig!