Prüfung von nichtmedizinischen elektrischen Geräten in Gesundheitseinrichtungen
Die Prüfung der medizinischen Geräte ist durch das Medizinproduktegesetz und die Betreiberverordnung ganz klar geregelt. Etwas komplexer sind die Prüfpflichten für nichtmedizinische elektrische Geräte, die ebenfalls in Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie z.B. Krankenhäuser, Ambulatorien, Ambulanzen, Ordinationen usw. zum Einsatz kommen. Dabei muss man zwischen zwei Bereichen unterscheiden, wo diese Geräte verwendet werden:
- Nichtmedizinische elektrische Geräte in medizinisch genutzten Räumen
- Nichtmedizinische elektrische Geräte außerhalb medizinisch genutzter Räume
Prüfgrundlage ist die ÖVE/ÖNORM E 8701-1 - Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte. Die Intervalle sind in der ÖVE/ÖNORM E 8007 - Starkstromanlagen in Krankenhäusern und medizinisch genutzten Räumen außerhalb von Krankenhäusern – Punkt 11.2 – Wiederkehrende Prüfungen – geregelt.
Nichtmedizinische elektrische Geräte außerhalb medizinisch genutzter Räume:
Hier gelten die Überprüfungsintervalle wie in der Elektroschutzverordnung 2012, gemäß Bestimmungen für wiederkehrende Überprüfungen von Geräten bzw. gemäß Herstellerangaben.
Nichtmedizinische Geräte in medizinisch genutzten Räumen:
- Gerät nicht fest angeschlossen:
max. 3 Jahre (OEVE OENORM E 8007:2007 bzw. max. 2 Jahre nach E 8007/A2:2002) - Gerät fest angeschlossen:
- im Handbereich: max. 3 Jahre (OEVE OENORM E 8007:2007 bzw. max. 2 Jahre nach E 8007/A2:2002)
- Außerhalb des Handbereiches:
Intervalle gemäß Elektroschutzverordnung bzw. Herstellerangaben
Bei Geräten der Schutzklassse I: Durchgängigkeit des Schutzleiters: alle 5 Jahre
bei Leuchten: Durchgängigkeit des Schutzleiters alle 10 Jahre
Bei der Prüfung dieser Geräte muss man zusätzlich noch den Verwendungsort / Aufstellungsort berücksichtigen. Dabei unterscheidet man:
- Nichtmedizinische Geräte, die in Patientenumgebung verwendet werden
- Nichtmedizinische Geräte außerhalb der Patientenumgebung
In der Patientenumgebung gelten für die nichtmedizinischen Geräte die gleichen Grenzwerte für Berührungsströme (Gehäuseableitströme) und Geräteableitströme wie für ein medizinisches Gerät.
Was kann man tun, wenn diese Grenzwerte nicht eingehalten werden:
- Auswahl von Geräten, die die Ableitstromgrenzwerte einhalten
- Aufstellung außerhalb der Patientenumgebung
- geschützte Aufstellung, die eine Berührung von Teilen mit zu hohen Ableitströmen verhindert
- Anbringen eines zusätzlichen Schutzleiters (beidseitig fest angeschlossen, nur mit Werkzeug lösbar),
- Vorschalten eines Trenntransformators
- erforderlichenfalls auch Trennvorrichtung bei Gerätekopplung über eine Datenleitung
Definition Patientenumgebung:
Ist der Bereich (das Volumen) 1,5m um den Patienten in alle Richtungen, in welchem beabsichtigt oder unbeabsichtigt eine Verbindung zwischen Patienten und Teilen eines medizinischen elektrischen Gerätes anderen Personen, die Teile des medizinischen elektrischen Gerätes oder Systems berühren, zustande kommen kann.
Diese ist z.B. in folgenden Normen definiert:
- ÖVE/ÖNORM E 8007
- ÖVE/ÖNORM EN 60601-1
- ÖVE/ÖNORM EN 62353