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Technischer Sicherheitsbeauftragter TSB

Technischer Sicherheitsbeauftragter (TSB)

Der Technische Sicherheitsbeauftragte (TSB) hat gemäß dem österreichischem Kranken- und Kuranstalten-Gesetz die medizinisch-technischen Geräte und technischen Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen bzw. deren Überprüfung zu veranlassen und dabei festgestellte Mängel beheben zu lassen.
Know-how und Rechtssicherheit: Unsere Experten der TÜV AUSTRIA Medizintechnik stehen Ihnen als TSB für Ihre Krankenanstalt zur Verfügung. Durch unsere langjährige Erfahrung und TSB-Tätigkeit in verschiedenen Krankenanstalten verfügen wir über das notwendige Augenmaß und Erfahrung bei der Einhaltung der gesetzlichen und normativen Anforderungen.

Die Tätigkeit des Technischen Sicherheitsbeauftragten ist im österreichischem Kranken- und Kuranstalten-Gesetz geregelt. Jede Einrichtung des Gesundheitswesens hat einen Technischen Sicherheitsbeauftragten (TSB) zu bestellen, der für die technische Sicherheit und das einwandfreie Funktionieren der in der Anstalt verwendeten medizinisch-technischen Geräte und technischen Einrichtungen zum Schutz der Patienten zuständig und verantwortlich ist.

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile in Zusammenarbeit mit TÜV AUSTRIA Medizintechnik:

  • Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich der Medizintechnik, der hohen Fachkompetenz unserer Mitarbeiter und von unserer Mitarbeit bei Normen und Standards.
  • Die Experten/innen der TÜV AUSTRIA Medizintechnik waren bereits in vielen verschiedenen Krankenanstalten als TSB tätig. Ein umfangreicher, differenzierter Blick auf die hohen Anforderungen und Probleme der Krankenanstalten zeichnet uns aus!
  • Wir sind objektiv, stehen in keinem kein Nah- oder Abhängigkeitsverhältnis von Industrie, Handel oder Behörden und sind weisungsfrei.

Zielgruppe

Betreiber von Gesundheitseinrichtungen die unter das Kranken- und Kuranstaltengesetz fallen wie:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren
  • Pflegeheime
  • Ambulatorien
  • Kuranstalten
  • Physikalische Institute
  • Röntgen-, MR-, CT- Institute
  • etc.

Ablauf der Prüfung/Leistungen

  • Sehr gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. Der Name des vorgeschlagenen TSB wird darin bereits genannt.
  • Der TSB muss bei der Behörde gemeldet werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
  • Je nach Thematik arbeiten unsere TSBs mit Ihren Strahlenschutzbeauftragten, dem Hygienebeauftragten sowie den sonstigen Präventivdiensten des ASchG zusammen.
  • Der TSB steht dem ärztlichen Leiter, dem Verwaltungsleiter und dem Leiter des Pflegedienstes in Fragen der Betriebssicherheit und des einwandfreien Funktionierens der Medizinprodukte und technischen Einrichtungen jederzeit beratend zur Verfügung.
  • Bei Planungen für Neu-, Zu- oder Umbauten von Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie bei der Beschaffung von Medizinprodukten und technischen Einrichtungen wird Sie der TSB unterstützen.
  • Einmal jährlich erstellt der TSB eine sogenannte Niederschrift – dies ist eine Zusammenfassung der Prüfungen an Medizinprodukten und technischen Anlagen.

Gesetzliche und normative Grundlagen

Kranken- und Kuranstaltengesetz KAKuG


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihr Team der TÜV AUSTRIA Medizintechnik

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