Beleuchtungseinrichtungen - PKW und leichte LKW
- Sämtliche Leuchten müssen ein E-Prüfzeichen aufweisen und sind eintragungsfrei, wenn die Einbaulage und -position nicht verändert wird
- Wenn in der Rückleuchteneinheit kein geprüfter Rückstrahler vorhanden ist, müssen zusätzliche rote, nicht dreieckige Rückstrahler mit einem E-Prüfzeichen angebracht werden
Umbau auf Xenon-Scheinwerfer
- Eine Scheinwerferreinigungsanlage muss vorhanden sein
- Eine automatische Leuchtweitenregulierung muss vorhanden sein
- Der Scheinwerfer muss für die Verwendung von Xenon-Leuchtmitteln genehmigt sein
Standlichtringe (so genannte "Angel Eyes")
- Ein nachträglicher Einbau von so genannten Standlichtringen in eine Scheinwerfereinheit ist nicht möglich
- Es dürfen nur Scheinwerfereinheiten verbaut werden, in denen die sogenannten Standlichtringe vorhanden und geprüft sind (E-Prüfzeichen)!