Austauschbremsscheiben mit denselben Abmessungen wie die serienmäßigen (auch gelochte und geschlitzte Bremsscheiben) sowie Stahlflex-Bremsleitungen gelten als Austauschteile und sind eintragungsfrei. Ein Prüfbericht, und bei Bremsleitungen eine Einbaubestätigung, sind im Fahrzeug mitzuführen!
Änderungen von Bremssätteln oder Bremsscheibendurchmessern sind eintragungspflichtig. Wichtig: Ein Teilegutachten für den betreffenden Fahrzeugtyp muss vorhanden sein!
Besondere Vorsicht ist für die Verwendung von Winterreifen mit Schneeketten geboten, da durch größere Bremsscheiben bzw. -sätteln unter Umständen die serienmäßigen Rad- und Reifenkombinationen nicht mehr weiterverwendet werden können!
Geänderte Bremsleitungen sind nur mit aufgepressten Schraubnippeln zulässig