Fahrwerksänderung - PKW und leichte LKW
Jede Änderung am Fahrwerk, mit Ausnahme des Austauschs der serienmäßigen Stoßdämpfer gegen Sportstoßdämpfer mit gleichen Funktionsmaßen, ist anzeigepflichtig!
Bei der Umrüstung von Fahrwerken oder Federn sind folgende Punkte zu beachten:
- In Österreich kann alternativ auf eine Bodenfreiheit im Leerzustand von 110 mm an festen Teilen (80 mm an formelastischen Teilen) oder auf 80 mm bei dem auf die höchst zulässigen Achslasten beladenen Fahrzeug genehmigt werden (sofern das Teilegutachten nach dem VdTÜV-Merklatt 751, Stand 08/2008 erstellt wurde, muss im Teilegutachten angeführt sein); Elastische Teile dürfen tiefer angebracht sein, wenn sie sich nach einem Bodenkontakt wieder in ihrer ursprünglichen Anbaulage befinden.
- Die verwendeten Federn und/oder Federbeine müssen eine ausreichende Betriebsfestigkeit aufweisen (Nachweis der Federtragfähigkeit für die höchsten zulässigen Achslasten mittels Gutachten)
- Die Federn dürfen nachträglich nicht lackiert werden, da die Kennzeichnung lesbar bleiben muss Die Achsgeometrie (Spur, Sturzeinstellung), Scheinwerfereinstellung (auch bei Xenon oder LED-Scheinwerfern) und, sofern vorhanden, der lastabhängige Bremskraftregler an der Hinterachse muss durch eine Fachwerkstätte gemäß den Herstellerangaben überprüft und falls erforderlich, neu eingestellt werden
höhenverstellbare Fahrwerke
- Es dürfen sowohl Schraub- als auch Luftfahrwerke verbaut werden!
- Ausreichender Abstand zu Reifen und Rädern und Karosserieteilen
- Der Verstellbereich des Fahrwerkes (entweder Abstand Federteller bis Gehäuseschrauben oder Luftdruck) gemäß Teilegutachten muss eingehalten werden
Folgende Punkte müssen beachtet werden (bei allen Fahrwerksänderungen):
- Ausreichender Abstand zu Karosserie- und Fahrwerksteilen, wie z.B. Antriebswellen, Räder, Reifen, Rahmenköpfe, Lenkhebel, Spurstangen, Spurköpfe, Radaufhängungen, Stabilisatoren, Bremsleitungen, Kabeln, etc.
- Es dürfen keine zusätzlichen (gesteckten) Federwegbegrenzer verwendet werden
- Die Feder muss über den gesamten Federweg eindeutig geführt sein und ein spielfreier Sitz bei voll ausgefederten Achsen ist zu gewährleisten