Reifen und Räder
Jede Änderung der Rad- und Reifenkombination, die nicht im Genehmigungsdokument des Fahrzeugs angeführt ist, ist grundsätzlich, auch wenn sich nur die Radgröße oder die Radtype ändert, anzeigepflichtig!
Bei der Umrüstung von Motorrädern hinsichtlich der Räder und Reifen sind nachstehende Punkte zu beachten:
- Die verwendeten Räder müssen eine ausreichende Betriebsfestigkeit aufweisen (Nachweis durch ein Teile- oder Festigkeitsgutachten)
- Bei einer Änderung des Abrollumfangs des Reifens, an dem die Geschwindigkeit gemessen wird, um mehr als ±2% ist eine Kontrolle des Geschwindigkeitsmessers erforderlich. Bei einer zu großen Abweichung (Geschwindigkeitsmesser darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit und nicht mehr als 8 km/h + 10% Skalenwert) muss der Geschwindigkeitsmesser angeglichen werden und die serienmäßigen Reifendimensionen dürfen nicht mehr weiterverwendet werden Bei einer Änderung des Abrollumfangs des Hinterreifens um mehr als ±8% ist das Abgas-, Geräusch- und Bremsverhalten erneut nachzuweisen oder die Gesamtübersetzung entsprechend zu ändern
- Bei der Verwendung von Rädern, deren Breiten außerhalb der für die Reifen vorgeschriebenen Breiten liegt, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich
Unter Beibringung der für eine Begutachtung erforderlichen Dokumente und Nachweise werden nachstehende Prüfungen, zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des umgerüsteten Fahrzeuges, durchgeführt:
- Anbauprüfung der Räder
- Prüfung der Freigängigkeit der Räder und der Bereifung unter allen auftretenden Betriebsbedingungen (z.B. Abstände zu Kotflügel, Schwingenarme, Kette bzw. Riemen, etc.)
- Prüfung der Eignung der Reifen hinsichtlich Tragfähigkeit, zulässiger Geschwindigkeit und Radbreite
- Prüfung der Tragfähigkeit der Räder unter Berücksichtigung der zulässigen Achslasten
- Prüfung der Einhaltung der Auflagen im Teile- oder Festigkeitsgutachten
- Prüfung der Wirksamkeit der Radabdeckungen (Das Hinterrad muss über die gesamte Reifenbreite bis zu einer senkrechten durch den Mittelpunkt des Reifens abgedeckt sein)