Räder und Reifen - PKW und leichte LKW
Jede Änderung der Rad- und Reifenkombination, die nicht im Genehmigungsdokument des Fahrzeugs angeführt ist, ist grundsätzlich, auch wenn sich nur die Radgröße oder die Radtype ändert, anzeigepflichtig!
Anmerkung: Bei einer gleichzeitigen Tieferlegung ist meistens ein Gesamtgutachten erforderlich!
- Die verwendeten Räder müssen ausreichende Betriebsfestigkeit aufweisen (Nachweis durch ein Teile- oder Festigkeitsgutachten)
- Bei Spurweitenänderungen von mehr als +2% bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie bzw. mehr als +4% bei Fahrzeugen mit Leiterrahmen ist der Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit des Fahrzeuges durch den Fahrzeughersteller (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder ein Gutachten eines technischen Dienstes zu erbringen.
- Bei einer Änderung des Abrollumfangs von mehr als ±2% ist eine Kontrolle des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers erforderlich. Bei einer zu großen Abweichung (Geschwindigkeitsmesser darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit und nicht mehr als 4 km/h + 10% Skalenwert) muss der Geschwindigkeitsmesser angeglichen werden und die serienmäßigen Reifendimensionen dürfen nicht mehr weiterverwendet werden.
- Bei einer Änderung des Abrollumfangs von mehr als ±8% ist das Abgas-, Geräusch- und Bremsverhalten erneut nachzuweisen. Diese Prüfungen sind äußerst kostenintensiv!
- Bei der Verwendung von Reifen auf zu breiten oder schmalen Rädern (gemäß Norm), ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich
Unter Beibringung der für eine Begutachtung erforderlichen Dokumente und Nachweise werden nachstehende Prüfungen, zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des umgerüsteten Fahrzeuges, durchgeführt:
- Anbauprüfung der Räder (Radanschluss, Radbefestigung)
- Prüfung der Freigängigkeit der Räder und der Bereifung unter allen auftretenden
Betriebsbedingungen (z. B. voller Lenkeinschlag, Kotflügelkanten im eingefederten Zustand, etc.) - Prüfung der Eignung der Reifen hinsichtlich Tragfähigkeit, zulässiger Geschwindigkeit und Radbreite
- Prüfung der Tragfähigkeit der Räder unter Berücksichtigung der zulässigen Achslasten
- Prüfung der Einhaltung der Auflagen im Teile- oder Festigkeitsgutachten
- Prüfung der Verwendbarkeit von Schneeketten
- Prüfung der Wirksamkeit der Radabdeckungen (die gesamte Breite der Rad- und Reifenkombination muss im Bereich von 30° vor und 50° nach dem oberen Scheitelpunkt abgedeckt sein)
- Prüfung der Auswirkung bei Änderung des Lenkrollradius (Prüfung des Brems- und Lenkverhaltens)
- Gegebenenfalls Fahrerprobung über eine angemessene Fahrstrecke
- Gegebenenfalls Fahrerprobung des umgerüsteten Fahrzeuges im Vergleich zum Serienfahrzeug