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Newsartikel

Aufzüge: Spielplätze der Überregulierung oder Notwendigkeit?

  •   28.04.2017
  •   Business Assurance
  •   Erstellt von TÜV AUSTRIA Akademie

Die neuen Normen am TÜV AUSTRIA Aufzugstag 2017. Eine Kooperation der TÜV AUSTRIA Akademie mit der Stadt Wien – Geschäftsgruppe Wohnen/Wohnbau und Stadterneuerung.

Kleinkinder, die sich die Hände in der Aufzugstür einklemmen, offene Schachttüren, obwohl sich der Fahrkorb in einem anderen Stockwerk befindet – solche Ereignisse sind es, die nach einer strengeren Gesetzgebung riefen. Betreiber befürchten jetzt eine Überregulierung – stimmt das? Die Experten am TÜV AUSTRIA Aufzugstag erklärten die neuen Normen zum Thema.

Österreichweit werden täglich mit über 100.000 Aufzugs-Anlagen Millionen von Personen befördert, Tendenz steigend. Aufzüge sind immer noch das sicherste Verkehrsmittel der Welt – damit das so bleibt, erhöhen jetzt neue Normen die Sicherheitsstandards. Rund 300 Teilnehmer/innen am TÜV AUSTRIA Aufzugstag versammelten sich am 26.04. im Wiener Rathaus, um den Vorträgen zum Thema zuzuhören und selbst die eine oder andere Frage an die Experten zu richten – in zwei Diskussionsrunden wurde die Möglichkeit zum offenen Dialog angeboten.

Das sind die Neuen

Zwei neue Normen werden im September schlagend: Beim Inverkehrbringen von Aufzügen sind ab 01.09.2017 nur noch die Normen ÖNORM EN81-20 und ÖNORM EN81-50 gültig. Die Norm ÖNORM EN 81-20 bezieht sich auf die technische Ausführung eines Aufzuges. Die ÖNORM EN 81-50 regelt Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfung von Aufzugskomponenten.
Die neuen Normen sorgen auch für Verunsicherung bei Inverkehrbringern und Betreibern – sind sie wirklich nötig?

Was wirklich zählt

Der Schutz von Mensch und Maschine – das hat auch bei den neuen Normen Priorität. UCM-Systeme, also Schutzeinrichtungen gegen unbeabsichtigte Bewegungen des Fahrkorbes oder Schutzeinrichtungen an kraftbetätigten horizontal bewegten Schiebetüren – sie tragen dazu bei, Kinderhände zu schützen und schwere Verletzungen bis hin zu Todesfolgen zu verhindern. Unterstützt und ergänzt wird die ÖNORM EN 81-20 durch die 70er Reihe. Sie regelt unter anderem die Barrierefreiheit und deckt eine Reihe von Problemstellungen ab, mit denen körperlich eingeschränkte Personen konfrontiert sind.

Die Konsequenzen

Zum großen Teil entsprechen die Komponenten bereits der neuen ÖNORM. Bauliche Aspekte wurden bislang aber noch nicht hinlänglich betrachtet. In Stahl-Glas-Schächten gibt es beispielsweise häufig Temperaturprobleme: Wenn ein Aufzug so angebracht wurde, dass die direkte Sonneneinstrahlung Temperaturen von über 70 Grad im Aufzug verursacht, sind gesundheitliche Folgen bei manchen Menschen zu befürchten.  Und wenn Aufzüge nicht rechtzeitig vor der Übergangsfrist fertig werden und so gebaut wurden, dass die Schachtkopfhöhe nicht ausreicht und die Gefahr von Quetschungen von Prüf- und Wartungspersonal nicht ausgeschaltet wurde, dann ist der Umbau des gesamten Aufzuges nach der ÖNORM EN 81-20 erforderlich und erhebliche Mehrkosten zu befürchten.

Eine wichtige Anpassung

„Normen sind die Widerspiegelung der technischen Entwicklungen“, sagt Ing. Thomas Maldet vom TÜV AUSTRIA, Leiter des Geschäftsfeldes Infrastruktur & Transport. „Ein Nachziehen der Normenwelt an den Stand der Technik ist notwendig.“ Notwendig sind auch Betriebskontrollen, Wartung, Nachrüstung und eine unabhängige Sicherheitsprüfung. Nur so kann die Verantwortung der Aufzugs-Betreiber gewahrt werden und Benutzer vor Schaden bewahrt werden. Diese haben nämlich keinen Einfluss auf die Sicherheit eines Aufzuges, wenn sie ihn betreten. Sie müssen sich darauf verlassen, dass er sicher gebaut wurde, sicher gewartet, von einem fachkundigen unabhängigen Sachverständigen überprüft wurde und rundum sicher betrieben wird.

RÜCKFRAGEHINWEIS:

Karin Newald
Programmverantwortliche Aufzugssicherheit, Bau- und Gebäudetechnik, TÜV AUSTRIA Akademie
Gutheil-Schoder-Gasse 7A, 1100 Wien
Tel.: +43 (0)1 617 52 50-8179
E-Mail: karin.newald(at)tuv.at

TÜV AUSTRIA Aufzugstag 2017
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