Rechtzeitig Reifen wechseln
- 27.10.2016
- Erstellt von DI (HTL) Christian Kubik, MBA
Bereits Ende September bzw. Anfang Oktober können die Nachttemperaturen, vor allem in exponierten Lagen oder in bewaldeten Gegenden, deutlich gegen 0°C sinken. Reif bildet sich auf dem Fahrbahnbelag und der Sommerreichen mit seiner harten Gummimischung verliert an Grip.
Die Winterreifenpflicht besteht seit 2008 auch für Fahrzeuge bis 3.500 kg höchst zulässigen Gesamtgewicht besteht bei winterlichen Verhältnissen und gilt zwischen dem 01. November und dem 15. April.
Das bedeutet im Detail: vom 01. November bis 15. April dürfen an diesen Fahrzeugen, bei winterlichen Verhältnissen, an allen vier Rädern nur Reifen montiert sein, welche zur Verwendung als Winterreifen („M+S“ - Aufschrift) bestimmt sind. Alternativzu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und von solchen abgeleiteten Kfz dürfen während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April nur dann verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind.
Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt. Die erforderliche Mindestprofiltiefe für einen Winterreifen beträgt bei Radialreifen 4 mm und bei Diagonalreifen 5 mm.
Der Bremsweg ist beim Sommerreifen im Vergleich zum Winterreifen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen aufgrund seiner Materialzusammensetzung wesentlich länger. Der Sommerreifen kann zudem den erforderlichen Kraftschluss auf Schnee und Eis nicht aufbauen, da sein Profil nicht über die dafür erforderliche Verzahnung verfügt.
Die TÜV AUSTRIA Experten empfehlen daher jedenfalls rechtzeitig, spätestens jedoch ab 01. November auf Winterreifen zu wechseln.
- Die Radmuttern immer mit dem laut Fahrzeughersteller für die jeweilige Felgenart (Alu oder Stahl) vorgeschriebenen Anzugsmoment befestigen
- Probefahrt nach dem Räderwechsel durchführen und unbedingt Radmuttern nachkontrollieren und nachziehen
- Richtigen Reifendruck laut Herstellerangabe unbedingt beachten und laufen nachkontrollieren
- Achten Sie auf einen geeigneten Lagerplatz für die demontierten Reifen (kühl, trocken, dunkel) und der Luftdruck um 0,5 bar erhöht
- Neue Reifen müssen auf den ersten cirka 200km eingefahren werden. Ein nagelneuer Reifen hat nach der Produktion noch eine sehr glatte Oberfläche, die sich erst noch aufrauen muss
Rückfragehinweis:
Dipl.-Ing. (HTL) Christian Kubik, MBA
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Deutschstraße 10
1230 Wien/Österreich
Tel.: +43 (0)1 610 91-6451
E-Mail: automotive(at)tuv.at
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