Prüfung gemäß § 119 Abs. 8 Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
Jede Bergbauanlage ist dahingehend zu überprüfen, ob diese dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen bergbaurechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen - ohne gesonderte Aufforderung durch die Behörde (Bringschuld des Betriebes).
Wichtig: Begehungen durch die Behörde ersetzen nicht diese gesetzliche Prüfpflicht!