Prüfung gemäß elektrizitätsrechtlicher Landesgesetze
Jede Anlage zur Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität ist regelmäßig zu überprüfen, ob sie den Bewilligungsbescheiden und den sonstigen elektrizitätsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist, je nach Bundesland, in 5- oder 10-jährlichen Zeitabständen durchzuführen.
Diesbezügliche Bestimmungen enthält das Tiroler Elektrizitätsgesetz, das Burgenländische Elektrizitätswesengesetz, das NÖ Elektrizitätswesengesetz und das Wiener Elektrizitätswesengesetz.
Eine gesonderte Aufforderung durch die Behörde ist nicht erforderlich (Bringschuld des Betriebes). Achtung: Begehungen durch Behördenorgane ersetzen keinesfalls diese gesetzliche Prüfpflicht!
TÜV AUSTRIA ist die einzige akkreditierte Stelle für Prüfungen nach den elektrizitätsrechtlichen Landesgesetzen.