Prüfung gemäß § 140 GWG
Erdgasleitungsanlagen sind alle 10 Jahre auf ihren Zustand zu prüfen, insbesondere ob sie den für die Erdgasleitungsanlage geltenden Vorschriften und den Genehmigungsbescheiden entsprechen.
Eine gesonderte Aufforderung durch die Behörde ist nicht erforderlich (Bringschuld des Betriebes). Achtung: Begehungen durch Behördenorgane ersetzen keinesfalls diese gesetzliche Prüfpflicht!
TÜV AUSTRIA ist die einzige akkreditierte Stelle für Prüfungen nach § 140 GWG